AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.09.2022)
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der Schwimmschule Aquafunny (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Kunde/die Kundin dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an. Die Anmeldung kann nur über das Internet vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer*innen, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2. Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen. Mit dem Absenden des Online-Formulars auf der Website des Anbieters ist der Kursplatz verbindlich gebucht. Der Kunde/ die Kundin erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr.
2. Leistungen
2.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite www.schwimmen-neufahrn.de
2.2 Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden durchgeführt werden.
3. Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund
3.1 Der Anbieter hat die Möglichkeit, im Falle triftiger Gründe wie bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmer*innenzahl vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen wird dem Kunden/ der Kundin ein Ersatzkurs im selben Schwimmbad angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden/ der Kundin keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde/ die Kundin die anteilige Teilnahmegebühr zurück. Wählt der Kunde/ die Kundin die Teilnahme an dem Ersatzkurs ab, erhält er/ sie die anteilige Teilnahmegebühr zurück.
3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten, z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Hausordnung, etc., dem Kunden/ der Kundin oder dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin, ggf. nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.
4. Rücktritt des Kunden/ der Kundin/ Stornogebühr
4.1 Der Kunde/ Die Kundin kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
4.2 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag bis eine Woche vor Kursbeginn werden 20 € Stornogebühren einbehalten. Die übrigen Kosten werden zurückerstattet.
4.3 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag in einem Zeitraum kürzer als eine Woche vor Kursbeginn bis zu Kursbeginn werden 30 € Stornogebühren einbehalten. Die übrigen Kosten werden zurückerstattet.
5. Nichterscheinen oder Krankheit des/ der Teilnehmenden
5.1 Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und –tage ist der Anbieter nicht verpflichtet, aufgrund des Nichterscheinens oder der Krankheit des/ der Teilnehmenden versäumte Kursstunden nachzuholen bzw. einen Alternativtermin in einem anderen Kurs anzubieten oder die Kursgebühr zurückzuerstatten.
5.2 Der/ Die Teilnehmende ist persönlich oder per E-Mail (kontakt@schwimmen-neufahrn.de) bei Kathleen Voigt zu entschuldigen, wenn er/ sie an einem Termin verhindert ist. Termine, an denen der/ die Teilnehmende nicht anwesend war, werden nicht nachgeholt. Sollte der/ die Teilnehmende aufgrund triftiger, nachweisbarer Gründe an mehreren Terminen nicht teilnehmen, können individuelle Vereinbarungen zur Stundenverrechnung in einem neuen Schwimmkurs oder eine anteilige Kostenrückerstattung vereinbart werden.
6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
6.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der
Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der
Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte.
6.3 Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe des minderjährigen Kindes/ der minderjährigen Kinder in der Umkleide oder einem individuell vereinarten Treffpunkt und endet wieder nach Eintreffen des Kindes/ der Kinder in der Umkleide oder an einem individuell vereinbarten Treffpunkt am Ende der Kursstunde.
6.4 Die Teilnehmer*innen haben den Anweisungen des Schwimmlehrers/ der Schwimmlehrerin des Anbieters Folge zu leisten.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
7.1 Die Teilnehmer*innen müssen gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.
7.2 Die Personensorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers/ der minderjährigen Teilnehmerin verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen Kurstages des Anbieters, die Kursleitung über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.
7.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers/ der Teilnehmerin während eines Kurses des Anbieters sind der jeweiligen Kursleitung oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Kursgebühr ist fällig mit der Online-Anmeldung auf der Website des Anbieters.
8.2 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.
9. Versicherungsschutz und Haftung
9.1 Für die Teilnehmer*innen am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch die Begleichung des Schwimmbadeintritts. Bei Verletzungen und Unfällen, sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.
9.2 Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die
Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
9.3 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
· die gewissenhafte Vorbereitung,
· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter*innen,
· die Richtigkeit der Beschreibung,
· die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für den aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden/ der Kundin, bzw. der Teilnehmenden.
10. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung einer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilf*innen des Anbieters beruhen.
11. Medizinische Versorgung
11.1 Wird ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder zu einem Heimtransport zu veranlassen.
11.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
12. Verhalten im Schwimmbad
12.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. der Kursleitung, die zum Schutz und zur Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer*innen, sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind ausnahmslos Folge zu leisten.
12.2 Alle Kursteilnehmer*innen sind verpflichtet, sich an die im Schwimmbad bestehende Hausordnung zu halten. Diese hängt vor Ort leserlich aus. Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.
13. Film- und Fotoaufnahmen, Internet
13.1 Das Filmen, sowie Fotografieren ist im gesamten Umkleide- und Badebereich nicht gestattet. Ebenso unterliegt das Filmen und Fotografieren von Außerhalb (z.B. Bistro/ Terasse) in Richtung des Umkleide- und Badebereichs einem allgemeingültigen Verbot. Für Ausnahmen ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Schwimmbadleitung, der Kursleitung und der Personensorgeberechtigten, bzw. der volljährigen Kursteilnehmer*innen einzuholen.
14. Datenschutz
Siehe gesonderte Datenschutzerklärung.
15.Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.